Neues vom Bürger- und Vereinszentrum Rath/Heumar im 06.Mai 2020

Die Öffnungen der Landesregierung erlauben uns den Betrieb de BVZ wieder aufzunehmen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen und insbesondere die Einhaltung der Hygienevorgaben obliegt beim jeweiligen Veranstaltungsleiter!

Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:

Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen
  • Bei Proben in Kultureinrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren. Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden.
  • Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.

Ab dem 30. Mai sind auch:

  • Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen  
  • Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig.

 

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

 

*Wortgetreue Auszüge der für das BVZ relevanten Punkte aus der NRW Pressemitteilung
Konkretere Ausgestaltung und Anwendung finden Sie unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_vierte_mantelverordnung.pdf

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