Parken

Herzlich willkommen auf dem Parkplatz des Bürger- und Vereinszentrums Rath/Heumar. 

 

Seit dem 01.01.21 gilt:

 

Für Nichtmitglieder des Trägervereins Bürger- und Vereinszentrum Rath/Heumar e.V. ist das Parken
nur mit Parkscheibe täglich zwischen 07:00 und 22:00 Uhr für maximal 30 Minuten
 gestattet.

Bürger/innen, die in Rath/Heumar wohnen oder arbeiten, können unter  unter www.bvz-rath.de Mitglied werden und tragen so direkt zu Erhalt und Pflege des Bürger- und Vereinszentrums bei.

 

Für Mitglieder des Trägervereins Bürger- und Vereinszentrum Rath/Heumar e.V. ist das Parken
nur mit von außen sichtbarem Mitgliedsausweis täglich von 07:00 – 22:00 Uhr
gestattet. 

 

Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand.

 

Bei Verstößen gegen die oben genannten Bestimmungen und insbesondere vor Sonderveranstaltungen auf dem Platz werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum Schutz der Mitglieder und der berechtigten Kurzparker seit dem 15.11.2025 unberechtigte Parkvorgänge von unserem Partner PARKcontrol24 ahnden lassen. Die Kosten für das Falschparken betragen mindestens 55 EUR. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 der Vorstand 

 

 
Scroll to Top