Bitte beachten Sie, dass der Platz vor dem Bürger- und Vereinszentrum ein Privatparkplatz ist!
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Folgende Regeln gelten auf dem Platz:
Parken für Nichtmitglieder ist auf 30 Minuten mit Parkscheibe beschränkt
- Als Mitglied legen ihren Mitgliedsausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe
- Das Parken mit Parkscheibe oder sichtbar ausgelegtem Mitgliedsausweis ist gestattet in der Zeit von:
7:00 – 22:00 Uhr
- Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der oben genannten Parkzeit ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet!
- Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
- Parken und Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr
- Für abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen
- Die ausgewiesenen Behindertenparkplätze sind Personen mit Parkausweis nach §29b StVO vorbehalten
- Es erfolgt kein Winterdienst
Wir behalten uns vor, den Platz z.B. für Sonderveranstaltungen kurzfristig teilweise oder vollständig zu sperren.